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Jägerprüfung

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Die Jägerprüfung

Die Jägerprüfung ist eine Sachkundeprüfung, die Voraussetzung für die Erteilung einer behördlichen Erlaubnis des Jagdscheins. Gemäß § 15 Abs. 5 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes, ist die erste Erteilung eines Jagdscheins davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat. Jeder Bundesbürger kann unabhängig vom Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland eine Jägerprüfung ablegen. Für die Ablegung der Jägerprüfung muss ein anerkannter Ausbildungskurs und eine theoretische und praktische Ausbildung nachweislich absolviert worden sein. Ein Mindestalter von 14 Jahren am Prüfungstag sowie das schriftliche Einverständnis amtlich beglaubigt der Erziehungsberechtigten sind weitere Voraussetzungen. Mit bestandener Prüfung wird der Jagdschein dann von der Jagdbehörde des Heimatortes ausgestellt. 

Prüfungsinhalte

Die Prüfung besteht in Deutschland aus einer Schießprüfung, einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil. Dabei muss der Bewerber unter anderem ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebs, der Wildschadensverhütung, des Land- und Waldbaus, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen, der Führung von Jagdhunden, in der Behandlung des erlegten Wildes unter Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets und im Jagd-, Tier-, und Naturschutz und im Landschaftspflegerecht nachweisen. Die Zulassung zur Jägerprüfung ist in verschiedenen deutschen Bundesländern vom Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung abhängig. Wer die Jägerprüfung durchführt, mit dem Ziel, die Ausbildung zum Falkner anzuschließen, hat die Möglichkeit eine eingeschränkte Jägerprüfung abzulegen, bei welcher schuss- und waffenkundliche Prüfungsfächer entfallen. 

 

Schießprüfung


Ein wesentlicher Bestandteil der Jägerprüfung ist die Schießprüfung. Die in diesem Gebiet zu erbringende Prüfungsleistung divergiert in den 16 deutschen Ländern erheblich.
Mittlerweile wird nicht mehr in allen Bundesländern gefordert, dass mit der Flinte in der Jägerprüfung zu schießen ist. Es gibt die Bundesländer, in denen noch Trap, Skeet oder Rollhase also Wurfscheiben mit einer bestimmten Trefferanzahl in der Prüfung verlangt werden. Dann gibt es Bundesländer, in denen der Kipphase geschossen wird. und Bundesländer, die das Flintenschießen während der Jägerausbildung mit einer begrenzten Anzahl von Zielen absolvieren lassen. Selbst in den einzelnen Bundesländern kann es zu unterschiedlichen Regelungen kommen: In NRW z. B. regelt jeder Regierungsbezirk seine Prüfungsbedingungen für das Flintenschießen in der Jägerprüfung. Die jeweiligen Besonderheiten regeln die einzelnen Jägerprüfungsordungen der Länder.

Zum Verständnis sind hier Erläuterungen zu den Waffen und Zielen aufgeführt. Im allgemeinen gilt, dass gemäß der aktuellen Fassung der Schießstandvorschrift und Schießvorschrift des Deutschen Jagdschutz Verbandes e.V. geschossen wird. Abweichungen hiervon sind möglich, jedoch nicht gesondert aufgeführt.

 

Waffen

Büchse:

Abzugeben sind insgesamt fünf Schüsse pro angegebene Disziplin (Bock, Keiler, Überläufer, Fuchs, 10er) auf eine Distanz von 100 m. Berührte Ringe gelten im Allgemeinen als getroffen. Das Mindestkaliber ist das kleinstmögliche auf Schalenwild zugelassene Kaliber. Die Benutzung eines Zielfernrohrs ist erlaubt. Im Normalfall zählt jeder Schuss. In manchen Ländern ist jedoch ein Probeschuss (Probe) vor dem Wertungschießen erlaubt und in manchen Ländern wird der Sitz des ersten Schusses (Anzeige) oder jedes Schusses angezeigt.

Flinte:

Zu beschießen sind zehn bewegliche Ziele, wobei jedes Ziel mit maximal zwei Patronen beschossen werden kann. Angeforderte, jedoch nicht beschossene, Ziele gelten als gefehlt. Das Kaliber der Flinten ist Kaliber 20 bis Kaliber 12. Im Allgemeinen ist aus dem jagdlichen Anschlag heraus zu schießen, ferner ist im allgemeinen der Durchmesser der Schrotkörner auf 3 mm beim Hasen und 2.5 mm bei den Tauben begrenzt. In manchen Bundesländern ist zusätzlich die Anzahl der Schrotkörner, die so genannte Vorlage, begrenzt.

Kurzwaffe:

Mit Pistole oder Revolver sind fünf Schüsse, stehend und freihändig, einarmig oder beidarmig, auf eine Scheibe im Abstand von 10 m abzugeben.

 

Ziele

Bock:

Bezeichnet die DJV-Wildscheibe Nr. 1 (stehender Rehbock, links). Diese ist im Abstand von 100 m, stehend angestrichen zu beschießen.

Überläufer:

Bezeichnet hier die stehende Überläuferscheibe (DJV-Wildscheibe Nr. 2). Diese wird im Abstand von 100 m sitzend aufgelegt beschossen.

10er:

Bezeichnet die 10er-Ringscheibe (auch 109 Jagdscheibe). Diese wird sitzend aufgelegt im Abstand von 100 m beschossen.

Keiler:

Bezeichnet den Schuss auf den flüchtigen Überläufer, stehend freihändig, jagdlicher Anschlag, auf 50 m (dann DJV-Wildscheibe Nr. 5) oder 60 m (dann DJV-Wildscheibe Nr. 6).

Fuchs:

Bezeichnet den Schuss auf den sitzenden Fuchs (DJV-Wildscheibe Nr. 3), liegend, auf 100 m.

Hase:

Schuss auf den so genannten Kipphasen, stehend freihändig, auf 35 m. Der Doppelschuss ist erlaubt. Ist statt dem Kipphasen der Rollhase gemeint, so ist dies angegeben. Der Hase bewegt sich über eine 6 m breite Schneise und ist hierbei für zwei bis drei Sekunden sichtbar.

Taube:

Bezeichnet den Schuss auf die Traptaube. Sofern andere Taubenarten gemeint sind, ist dies angegeben. Das Werfen der Tauben in der Prüfung ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. Im Normalfall wird eine Traptaube geworfen, die in Höhe und Richtung nicht wechselt und rund 65 m bis 70 m weit fliegt. Diese ist von der 7 m Linie und von einem beliebigen Stand aus zu beschießen. In manchen Bundesländern ist jedoch abweichend hiervon der olympische Abstand von 11 m, ein Standwechsel oder eine Variation der Flugrichtung vorgeschrieben.

 

In der Prüfung werden vorgegebene Ziele in den Kategorien Büchse, Flinte und Kurzwaffe beschossen.


Zunächst muss der Prüfling die Schießprüfung absolvieren. Diese besteht im Bundesland Nordrheinwestfalen aus dem Büchsenschießen 5 Schuss Rehbock 90m - 110m stehend angestrichen mindestens 30 von 50 Ringen, oder 5 Schuss laufender Keiler 48m – 62m stehend angestrichen, mindestens. 3 Treffer in den Ringen.  Ferner sind in der Kategorie Büchse alle geforderten Leistungen zu erfüllen. So bedeutet es, dass sowohl die Forderungen beim Schießen auf den Bock und die Forderungen auf die flüchtige Überläuferscheibe Keiler zu erfüllen sind. Die Anforderungen für das Flintenschießen sind Kipphase 10, 25m – 35m mindestens 5 von 10 Treffer oder Tontaube Trap variierend oder Skeet  Position 1, 3, 4, 5, 7 - HH/NH mindestens 3 von 10 Treffer.

Diese Mindestleistung muss in jeder Kategorie erbracht werden. Es ist also nicht möglich, die Kategorie Flinte durch eine herausragende Leistung in der Kategorie Büchse auszugleichen. Welche Disziplin zu erfüllen ist, wird von der Prüfungskommission festgelegt und ist dem Prüfling bzw. dem Ausbilder bereits vor der Prüfung bekannt.


Im allgemeinen gilt, dass die Minimalforderung in jeder Kategorie Büchse, Flinte oder Kurzwaffe bzw. in jeder Disziplin zu erfüllen ist. Wird diese Forderung nicht erfüllt, so kann der Prüfling noch am Prüfungstag die nicht erfüllte Disziplin oder Kategorie einmal wiederholen. Bereits erfüllte Forderungen müssen dann nicht noch einmal wiederholt werden. Abweichungen hiervon sind möglich.

Näheres regelt die Jägerprüfungsordnung der Länder.


Wird auch nach einer Wiederholung die Minimalforderungen nicht erreicht, so hat dies in der Regel den Ausschluss von der weiteren Prüfung zur Folge. Die gesamte Jägerprüfung gilt dann als nicht bestanden.

Mit bestandener Schießprüfung wird der Prüfling zur schriftlichen Prüfung zugelassen. Dort gilt es, insgesamt 125 Fragen in 5 Fächern zu beantworten. Neben Multiple-Choice-Fragen kann die schriftliche Prüfung auch aus Fragen mit frei zu formulierenden Antworten bestehen. Es stehen 3 Zeitstunden zur Verfügung. Für mehr als 45% der möglichen Punkte wird die Note "ausreichend" vergeben.

Bei der anschließenden mündlich/praktischen Prüfung wird in fünf Fächern je 20 Minuten geprüft. Hier werden Fragen gestellt, die kurz zu beantworten sind. Auch hier werden Schulnoten vergeben.


Die praktische Prüfung ist in der Regel ein Reviergang, bei dem Fragen mündlich beantwortet und jagdliche Situationen eingeschätzt werden müssen. In einigen Bundesländern ist ein vorausgehender einjähriger Lehrgang bzw. ein in der Dauer verkürzter Intensivkurs vorgeschrieben.

Dieser Lehrgang mit abschließender Prüfung wird wegen seiner Schwierigkeit auch als Grünes Abitur bezeichnet. In Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist es möglich, sich ohne den Besuch eines Lehrgangs selbst auf die Jägerprüfung vorzubereiten und diese abzulegen.

In Österreich ist die Jägerprüfung ähnlich geregelt, andere europäische Staaten folgen mit der Jägerprüfung zunehmend dem in Deutschland 1936 eingeführten Vorbild, angepasst an zum Teil abweichende Jagdverhältnisse und Rechtsgrundlagen.


Quellen: Neben den gesetzlichen / amtlichen Grundlagen (Verordnungen der Länder)  wurde zu einem Teil auch Wikipedia (www.wikipedia.org) als Quelle genutzt,

   

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