Prüfungsinhalte
Die Prüfung besteht in Deutschland aus einer Schießprüfung, einem schriftlichen und
einem mündlich-praktischen Teil. Dabei muss der Bewerber unter anderem ausreichende Kenntnisse der
Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebs, der Wildschadensverhütung, des Land-
und Waldbaus, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen, der Führung von
Jagdhunden, in der Behandlung des erlegten Wildes unter Berücksichtigung der hygienisch
erforderlichen Maßnahmen, in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des
Wildbrets und im Jagd-, Tier-, und Naturschutz und im Landschaftspflegerecht nachweisen. Die
Zulassung zur Jägerprüfung ist in verschiedenen deutschen Bundesländern vom Nachweis einer
theoretischen und praktischen Ausbildung abhängig. Wer die Jägerprüfung durchführt, mit dem Ziel,
die Ausbildung zum Falkner anzuschließen, hat die Möglichkeit eine eingeschränkte Jägerprüfung
abzulegen, bei welcher schuss- und waffenkundliche Prüfungsfächer entfallen.
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Schießprüfung
Ein wesentlicher Bestandteil der Jägerprüfung ist die Schießprüfung. Die in diesem Gebiet zu
erbringende Prüfungsleistung divergiert in den 16 deutschen Ländern erheblich.
Mittlerweile wird nicht mehr in allen Bundesländern gefordert, dass mit der Flinte in der
Jägerprüfung zu schießen ist. Es gibt die Bundesländer, in denen noch Trap, Skeet oder Rollhase
also Wurfscheiben mit einer bestimmten Trefferanzahl in der Prüfung verlangt werden. Dann gibt es
Bundesländer, in denen der Kipphase geschossen wird. und Bundesländer, die das Flintenschießen
während der Jägerausbildung mit einer begrenzten Anzahl von Zielen absolvieren lassen. Selbst in
den einzelnen Bundesländern kann es zu unterschiedlichen Regelungen kommen: In NRW z. B. regelt
jeder Regierungsbezirk seine Prüfungsbedingungen für das Flintenschießen in der Jägerprüfung. Die
jeweiligen Besonderheiten regeln die einzelnen Jägerprüfungsordungen der Länder.
Zum Verständnis sind hier Erläuterungen zu den Waffen und Zielen aufgeführt. Im
allgemeinen gilt, dass gemäß der aktuellen Fassung der Schießstandvorschrift und Schießvorschrift
des Deutschen Jagdschutz Verbandes e.V. geschossen wird. Abweichungen hiervon sind möglich, jedoch
nicht gesondert aufgeführt.
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Waffen
Büchse:
Abzugeben sind insgesamt fünf Schüsse pro angegebene Disziplin (Bock, Keiler,
Überläufer, Fuchs, 10er) auf eine Distanz von 100 m. Berührte Ringe gelten im
Allgemeinen als getroffen. Das Mindestkaliber ist das kleinstmögliche auf
Schalenwild zugelassene Kaliber. Die Benutzung eines Zielfernrohrs ist erlaubt. Im
Normalfall zählt jeder Schuss. In manchen Ländern ist jedoch ein Probeschuss
(Probe) vor dem Wertungschießen erlaubt und in manchen Ländern wird der Sitz des
ersten Schusses (Anzeige) oder jedes Schusses angezeigt.
Flinte:
Zu beschießen sind zehn bewegliche Ziele, wobei jedes Ziel mit maximal zwei
Patronen beschossen werden kann. Angeforderte, jedoch nicht beschossene, Ziele
gelten als gefehlt. Das Kaliber der Flinten ist Kaliber 20 bis Kaliber 12. Im
Allgemeinen ist aus dem jagdlichen Anschlag heraus zu schießen, ferner ist im
allgemeinen der Durchmesser der Schrotkörner auf 3 mm beim Hasen und 2.5 mm bei den
Tauben begrenzt. In manchen Bundesländern ist zusätzlich die Anzahl der
Schrotkörner, die so genannte Vorlage, begrenzt.
Kurzwaffe:
Mit Pistole oder Revolver sind fünf Schüsse, stehend und freihändig, einarmig
oder beidarmig, auf eine Scheibe im Abstand von 10 m abzugeben.
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Ziele
Bock:
Bezeichnet die DJV-Wildscheibe Nr. 1 (stehender Rehbock, links).
Diese ist im Abstand von 100 m, stehend angestrichen zu beschießen.
Überläufer:
Bezeichnet hier die stehende Überläuferscheibe (DJV-Wildscheibe Nr.
2). Diese wird im Abstand von 100 m sitzend aufgelegt beschossen.
10er:
Bezeichnet die 10er-Ringscheibe (auch 109 Jagdscheibe). Diese wird
sitzend aufgelegt im Abstand von 100 m beschossen.
Keiler:
Bezeichnet den Schuss auf den flüchtigen Überläufer, stehend
freihändig, jagdlicher Anschlag, auf 50 m (dann DJV-Wildscheibe Nr. 5) oder 60 m
(dann DJV-Wildscheibe Nr. 6).
Fuchs:
Bezeichnet den Schuss auf den sitzenden Fuchs (DJV-Wildscheibe Nr.
3), liegend, auf 100 m.
Hase:
Schuss auf den so genannten Kipphasen, stehend freihändig, auf 35
m. Der Doppelschuss ist erlaubt. Ist statt dem Kipphasen der Rollhase gemeint, so
ist dies angegeben. Der Hase bewegt sich über eine 6 m breite Schneise und ist
hierbei für zwei bis drei Sekunden sichtbar.
Taube:
Bezeichnet den Schuss auf die Traptaube. Sofern andere Taubenarten
gemeint sind, ist dies angegeben. Das Werfen der Tauben in der Prüfung ist in den
Ländern unterschiedlich geregelt. Im Normalfall wird eine Traptaube geworfen, die
in Höhe und Richtung nicht wechselt und rund 65 m bis 70 m weit fliegt. Diese ist
von der 7 m Linie und von einem beliebigen Stand aus zu beschießen. In manchen
Bundesländern ist jedoch abweichend hiervon der olympische Abstand von 11 m, ein
Standwechsel oder eine Variation der Flugrichtung vorgeschrieben.
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In der Prüfung werden vorgegebene Ziele in den Kategorien Büchse, Flinte und
Kurzwaffe beschossen.
Zunächst muss der Prüfling die Schießprüfung absolvieren. Diese besteht im Bundesland
Nordrheinwestfalen aus dem Büchsenschießen 5 Schuss Rehbock 90m - 110m stehend angestrichen
mindestens 30 von 50 Ringen, oder 5 Schuss laufender Keiler 48m – 62m stehend angestrichen,
mindestens. 3 Treffer in den Ringen. Ferner sind in der Kategorie Büchse alle geforderten
Leistungen zu erfüllen. So bedeutet es, dass sowohl die Forderungen beim Schießen auf den Bock und
die Forderungen auf die flüchtige Überläuferscheibe Keiler zu erfüllen sind. Die Anforderungen für
das Flintenschießen sind Kipphase 10, 25m – 35m mindestens 5 von 10 Treffer oder Tontaube Trap
variierend oder Skeet Position 1, 3, 4, 5, 7 - HH/NH mindestens 3 von 10 Treffer.
Diese Mindestleistung muss in jeder Kategorie erbracht werden. Es ist also nicht
möglich, die Kategorie Flinte durch eine herausragende Leistung in der Kategorie Büchse
auszugleichen. Welche Disziplin zu erfüllen ist, wird von der Prüfungskommission festgelegt und ist
dem Prüfling bzw. dem Ausbilder bereits vor der Prüfung bekannt.
Im allgemeinen gilt, dass die Minimalforderung in jeder Kategorie Büchse, Flinte oder Kurzwaffe
bzw. in jeder Disziplin zu erfüllen ist. Wird diese Forderung nicht erfüllt, so kann der Prüfling
noch am Prüfungstag die nicht erfüllte Disziplin oder Kategorie einmal wiederholen. Bereits
erfüllte Forderungen müssen dann nicht noch einmal wiederholt werden. Abweichungen hiervon sind
möglich.
Näheres regelt die Jägerprüfungsordnung der Länder.
Wird auch nach einer Wiederholung die Minimalforderungen nicht erreicht, so hat dies in der Regel
den Ausschluss von der weiteren Prüfung zur Folge. Die gesamte Jägerprüfung gilt dann als nicht
bestanden.
Mit bestandener Schießprüfung wird der Prüfling zur schriftlichen Prüfung
zugelassen. Dort gilt es, insgesamt 125 Fragen in 5 Fächern zu beantworten. Neben
Multiple-Choice-Fragen kann die schriftliche Prüfung auch aus Fragen mit frei zu formulierenden
Antworten bestehen. Es stehen 3 Zeitstunden zur Verfügung. Für mehr als 45% der möglichen Punkte
wird die Note "ausreichend" vergeben.
Bei der anschließenden mündlich/praktischen Prüfung wird in fünf Fächern je 20
Minuten geprüft. Hier werden Fragen gestellt, die kurz zu beantworten sind. Auch hier werden
Schulnoten vergeben.
Die praktische Prüfung ist in der Regel ein Reviergang, bei dem Fragen mündlich beantwortet und
jagdliche Situationen eingeschätzt werden müssen. In einigen Bundesländern ist ein vorausgehender
einjähriger Lehrgang bzw. ein in der Dauer verkürzter Intensivkurs vorgeschrieben.
Dieser Lehrgang mit abschließender Prüfung wird wegen seiner Schwierigkeit auch als
Grünes Abitur bezeichnet. In Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein ist es möglich, sich ohne den Besuch eines Lehrgangs selbst auf die Jägerprüfung
vorzubereiten und diese abzulegen.
In Österreich ist die Jägerprüfung ähnlich geregelt, andere europäische Staaten
folgen mit der Jägerprüfung zunehmend dem in Deutschland 1936 eingeführten Vorbild, angepasst an
zum Teil abweichende Jagdverhältnisse und Rechtsgrundlagen.
Quellen: Neben den gesetzlichen / amtlichen Grundlagen (Verordnungen der Länder) wurde zu
einem Teil auch Wikipedia (www.wikipedia.org) als
Quelle genutzt,
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